Rechtsgebiete

Mietrecht

Als Fachanwältin für Mietrecht vertrete ich Mieter und Vermieter in allen Belangen des Wohnraummietrechts und des Gewerberaummietrechts.

So berate und vertrete ich Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Ist die Kündigung des Mietverhältnisses wirksam?
  • Muss der Mieter die Schönheitsreparaturen ausführen?
  • Wie kündigt der Vermieter eine Modernisierung richtig an?
  • Ist die Mieterhöhung berechtigt?
  • Kann der Mieter wegen Mängeln die Miete mindern?
  • Wie rechnet der Vermieter korrekt über die Kaution ab?
  • Kann der Mieter aufgrund der Mietpreisbremse eine niedrigere Miete verlangen?
  • Darf der Mieter die Wohnung untervermieten?
  • Wie kann der Mietvertrag einvernehmlich aufgehoben werden bzw. wie scheidet ein Mieter wirksam aus dem Mietverhältnis aus?

Da der Wohnraummieter umfassender geschützt ist als der Gewerberaummieter, empfehle ich, den Gewerberaummietvertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen, bevor Sie ihn unterschreiben. Dies kann vor unliebsamen Überraschungen schützen, zum Beispiel wenn Sie wegen Mängeln in den Gewerberäumen die Miete mindern wollen, dies jedoch aufgrund eines wirksam vereinbarten Minderungsausschlusses nicht möglich ist.

Wohnungseigentumsrecht

Als Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Wohnungseigentümergemein- schaften, einzelne Wohnungseigentümer und Verwalter und prüfe für Sie insbesondere

  • die Teilungserklärung
  • den Kaufvertrag
  • die Anfechtbarkeit von Beschlüssen
  • die Regelungen über die Kostentragung
  • die Zulässigkeit baulicher Veränderungen
  • die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
  • die Möglichkeit der Abberufung des Verwalters
  • den Verwaltervertrag
  • die Jahresabrechnung
  • den Wirtschaftsplan
  • die Wohngeldansprüche bzw. Hausgeldansprüche der WEG und deren Durchsetzbarkeit
  • die Durchsetzung von Hausgeldansprüchen im Insolvenzverfahren
  • die Instandhaltungsrücklage

Denken Sie daran, dass Sie fehlerhafte Beschlüsse, die die Wohnungseigentümer gefasst haben, nur innerhalb eines Monats vor Gericht anfechten können. Die Frist beginnt am Tag der Beschlussfassung und nicht erst dann, wenn Sie das Versammlungsprotokoll erhalten.

Schon vor dem Kauf einer Wohnung prüfe ich Ihren Kaufvertrag, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

Maklerrecht

Meine Spezialisierung als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst zusätzlich das Maklerrecht. Ich berate Makler ebenso wie Maklerkunden und helfe Ihnen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Provisionsansprüchen. Hierfür prüfe ich, ob ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist und der Provisionsanspruch durchsetzbar ist.

Strafrecht

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, haben Sie das Recht zu schweigen.  Auch wenn es Ihnen schwer fällt, sollten Sie nicht mit der Polizei reden, sondern über einen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte anfordern. Zunächst keine Aussage zu machen, bedeutet nicht, dass Sie schuldig sind, sondern nur, dass Sie Ihre Rechte wahrnehmen.

Als Fachanwältin für Strafrecht und Strafverteidigerin vertrete ich Sie in allen Fällen des

- Allgemeinen Strafrechts wie z. B.: Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Nachstellung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung

- Betäubungsmittelstrafrechts wie z.B.: Erwerb und Besitz von Drogen oder Handel mit Drogen

- Wirtschaftsstrafrechts wie z.B.: Computerbetrug, Betrug, Geldwäsche, Untreue

- Verkehrsstrafrechts wie z.B.: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht

Als Nebenklägervertreterin stehe ich auch Opfern von Straftaten zur Seite.

Verkehrsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Kanzlei ist das Verkehrsrecht, wobei ich mich nicht nur um Ihre zivilrechtlichen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall kümmere, sondern Sie auch in einem Bußgeldverfahren vertrete. Sollte Ihnen eine strafrechtliche Verfolgung drohen, zum Beispiel wegen einer Unfallflucht, übernehme ich selbstverständlich Ihre Verteidigung.

Verkehrsunfall – was nun?

Ich kümmere mich um die Abwicklung Ihres Schadensfalls und sorge dafür, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung das zahlt, was Ihnen zusteht.

Wenn ein Bußgeldbescheid droht...

Egal, ob Sie zu schnell gefahren sind, eine rote Ampel missachtet haben oder Ihnen ein anderer Verstoß zur Last gelegt wird: Als Anwältin kann ich Einsicht in die Bußgeldakte nehmen und Ihnen anschließend raten, ob Sie sich zur Sache einlassen sollen.

Wenn nicht nur ein Bußgeldbescheid droht...

Angesichts der drohenden Strafen bei Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein und anderen Verkehrsdelikten sollten Sie auf anwaltlichen Rat nicht verzichten.

Vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin unter 030/66 00 62 40.